Neue Regelung bei Kindersitzen

29 März 2025

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Neue Regelung bei Kindersitzen

Nur mehr 1,35 Meter: neue Regel bei Kindersitzen

Die 36. Novelle des österreichischen Kraftfahrgesetzes bringt auch Änderungen bei der Kindersicherung in Fahrzeugen. Seit Anfang März 2019 ist für die Gurtensicherung eine Körpergröße von 1,35 Meter ausreichend – statt wie bisher 1,50 Meter.

Kinder, welche kleiner sind als 1,35 Meter, benötigen nach wie vor eine ihrem Gewicht und ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung. Wer dies nicht berücksichtigt, riskiert neben der Sicherheit auch eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro und eine Vormerkung im Führerscheinregister!

Wichtiger Hinweis: Es wird empfohlen, dennoch den Kindersitz bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter zu verwenden, da in vielen anderen europäischen Ländern noch diese Maße gelten.