Neue Regelung bei Kindersitzen

FR - 29.03
Nur mehr 1,35 Meter: neue Regel bei Kindersitzen

Die 36. Novelle des österreichischen Kraftfahrgesetzes bringt auch Änderungen
bei der Kindersicherung in Fahrzeugen. Seit Anfang März 2019 ist für die
Gurtensicherung eine Körpergröße von 1,35 Meter ausreichend – statt wie
bisher 1,50 Meter.

Kinder, welche kleiner sind als 1,35 Meter, benötigen nach wie vor eine ihrem
Gewicht und ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung. Wer dies nicht
berücksichtigt, riskiert neben der Sicherheit auch eine Geldstrafe von bis zu
5.000 Euro und eine Vormerkung im Führerscheinregister!

Wichtiger Hinweis: Es wird empfohlen, dennoch den Kindersitz bis zu einer
Körpergröße von 1,50 Meter zu verwenden, da in vielen anderen europäischen
Ländern noch diese Maße gelten.